Verbotsantrag – was denn sonst?


 

 Jürgen Schützinger

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 Villingen-Schwenningen. Wenn einige Mörder, die noch nie der NPD angehörten und auch noch nie  mit den Nationaldemokraten etwas zu tun hatten, nach langjährig kriminellem Tun ermittelt werden und ihre Bande als NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) bezeichnen, dann liegt das doch auf der Hand, daß man gegen die seit 1964 bestehende und in – Landtagen, Kreis- und Gemeinderäten vertretene Nationaldemokratische Partei Deutschlands, einen Verbotsantrag stellt – oder was denn sonst?

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Ganz zu schweigen von Verboten in Richtung der „großen Volksparteien“, CDU und SPD beispielsweise, was die schon so alles an Mördern in ihren Reihen hatten und wohl auch immer noch haben und aktuell durch ihre so genannte Parlamentsarmee weltweit unschuldige Menschen töten lassen. Also auch so gesehen, ist hier ein Verbot mehr als angesagt!

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Am Besten wäre doch, und das würde der inneren Sicherheit unserer allseits geschätzten BRD am ehesten dienlich sein, ein generelles Denk- und Handlungsverbot für alle!

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Als ehemaliger NSU-Fan fühle ich mich jetzt zeitlich besonders verantwortlich und in die bundesrepublikanisch Demokratie-Verpflichtung genommen – mit aller Scham und sonstigem, was so alles gutmenschlich dazugehört. War doch eines meiner ersten Autos, die ich hatte ein NSU. Ein NSU-Prinz 1100 aus NSU (Neckarsulm). Wenn das mal der Verfassungs-, Staats- und sonstiger Schutz erfährt – kaum auszudenken!

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Also Demokratieleute, verbietet am Besten alles, was nur irgendwie rein verbotsmäßig gesehen, geht. Weil es dann ja logischerweise auch keine Morde und Mordbanden mehr gibt. Ergo NPD, SPD, CDU etc. und Mord verbieten und das BRD-Ding läuft wieder in geordneten Bahnen! Was denn sonst!

 

Mit verbotenen Grüßen

  Jürgen Schützinger

- Landesvorsitzender

 

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